DSK fordert Gesetz zum Schutz von Beschäftigtendaten
Dazu der Vorsitzende der DSK, Professor Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): „Die gegenwärtigen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz reichen bei Weitem nicht aus. Der Gesetzgeber muss ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz schaffen."
Zu den wesentlichen Inhalten führt BfDI Kelber aus: „Wichtig sind Regelungen zum Einsatz algorithmischer Systeme – dazu gehört auch die Künstliche Intelligenz – im Beschäftigungskontext. Die Beschäftigten sowie Bewerberinnen und Bewerber sind wegen ihres Abhängigkeitsverhältnisses besonders schutzbedürftig. Damit diesem Schutzbedürfnis Rechnung getragen wird und zugleich alle Beteiligten von den Chancen des KI-Einsatzes profitieren können, sind gesetzliche Regelungen unabdingbar."
Die DSK ist die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.