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DSK fordert Gesetz zum Schutz von Beschäftigtendaten

DSK fordert Gesetz zum Schutz von Beschäftigtendaten

Die DSK hat ihre Forderung nach einem Beschäftigtendatenschutzgesetz veröffentlicht. Sie weist darauf hin, dass die Digitalisierung zu Veränderungen der Arbeitswelt führt und das deshalb Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz nötig sind.
 

Dazu der Vorsitzende der DSK, Professor Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): „Die gegenwärtigen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz reichen bei Weitem nicht aus. Der Gesetzgeber muss ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz schaffen."

Zu den wesentlichen Inhalten führt BfDI Kelber aus: „Wichtig sind Regelungen zum Einsatz algorithmischer Systeme – dazu gehört auch die Künstliche Intelligenz – im Beschäftigungskontext. Die Beschäftigten sowie Bewerberinnen und Bewerber sind wegen ihres Abhängigkeitsverhältnisses besonders schutzbedürftig. Damit diesem Schutzbedürfnis Rechnung getragen wird und zugleich alle Beteiligten von den Chancen des KI-Einsatzes profitieren können, sind gesetzliche Regelungen unabdingbar."

Die DSK ist die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.