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Landesdatenschutzbeauftragte verhängt Bußgeld gegen dreiste Personalvermittlung

„Ignoranz beim Datenschutz zahlt sich nicht aus.“ Mit dieser klaren Botschaft hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk, ein Bußgeld von über 35.000 Euro gegen ein Unternehmen aus Düsseldorf verhängt. Die Personalvermittlung hatte nicht nur die Datenschutzrechte der Arbeitssuchenden konstant ignoriert, sondern auch Aufforderungen der Landesbeauftragten (LDI NRW) als Aufsichtsbehörde. „Solch dreistes Verhalten nimmt leider zu“, so Gayk. „Umso wichtiger ist es, dass wir als Aufsichtsbehörde konsequent dagegen vorgehen, und zwar mit allen Instrumenten, die uns zur Verfügung stehen.“ 

Bei der LDI NRW waren zahlreiche Beschwerden gegen das Unternehmen eingegangen. Im Mittelpunkt standen Auskunftsersuchen der Arbeitskräfte, ob und welche Daten das Unternehmen von ihnen verarbeitet hatte. Außerdem verlangten einige der Personen die Löschung ihrer Daten. Die Firma ignorierte jedoch nicht nur die zu Recht geltend gemachten Ansprüche. Sie reagierte auch nicht auf Schreiben der LDI NRW, in denen sie um Auskunft gebeten und über die Pflicht aufgeklärt wurde, die Rechte der Betroffenen zu wahren. „Dabei sind Unternehmen zur Kooperation mit uns gesetzlich verpflichtet“, betont Gayk.

Wie frech das Unternehmen vorging, zeigen Fälle, in denen den betroffenen Personen zunächst sogar mitgeteilt wurde, dass man ihre Daten gelöscht habe. Trotzdem erhielten sie weiter über diese Daten Newsletter-Werbung der Firma. Landesbeauftragte Gayk: „Diese Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, eine wirkungsvolle Aufsichtsbehörde zu haben. Datenschutz darf nicht von der Willkür Einzelner abhängig sein.“