Broschüre „Datenschutz im Verein“ überarbeitet
Neuauflage wegen des großen Erfolges: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI LNRW) hat die Broschüre „Datenschutz im Verein“ überarbeitet.
Allein im Bereich Sport gibt es laut Landessportbund in Nordrhein-Westfalen rund 18.000 Vereine mit rund 500.000 Mitgliedern. Hinzu kommen unzählige weitere Vereine zum Beispiel für Kleingärtner*innen, Tierzüchter*innen oder Brauchtumsfreund*innen. Dabei müssen die Vereine beachten: Datenschutz ist gesetzlich vorgeschrieben! Das bedeutet, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und andere Gesetze unmittelbar auch für Vereine gelten.
„Datenschutz ist zwar eine wichtige, aber keine leichte Materie. Damit die Vereine sich auf ihre gesellschaftlichen Aufgaben konzentrieren können, haben wir mit der Broschüre 2019 erstmals eine Handreichung erstellt, die beim richtigen Umgang mit Mitgliederdaten oder beim Betreiben von Social-Media-Kanälen hilft“, so Bettina Gayk, die Landesdatenschutzbeauftragte in NRW.
Personenbezogene Daten werden in Vereinen viel häufiger verarbeitet, als man vielleicht denkt. Das geht von der Mitgliederkartei über Adresslisten der Fördernden bis zu Veröffentlichungen im Internet oder der Frage, was mit den Daten der Ex-Mitglieder zu passieren hat, wenn sie ausgetreten sind.
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