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Bewertung von Pur-Abo-Modellen auf Websites

Pur-Abo-Modelle

Die Datenschutzkonferenz veröffentlicht Prüfmaßstäbe für Pur-Abo-Modelle auf Websites.

Seit einiger Zeit werden insbesondere auf Medienwebsites vermehrt sogenannte „Pur-Abo-Modelle“ angeboten. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) hat nun ihren Beschluss zur „Bewertung von Pur-Abo-Modellen auf Websites“ vom 22.03.2023 veröffentlicht.

Bei einem „Pur-Abo-Modell“ werden den Nutzenden einer Website über ein Einwilligungsbanner üblicherweise zwei Wahlmöglichkeiten gegeben, um die Inhalte der Website lesen zu können: Entweder schließen sie ein „Pur-Abo“ ab, oder sie willigen – ohne „Pur-Abo“ – ein, dass ihre Daten für profilbasierte und individualisierte Werbung genutzt werden dürfen. Nur wenn das „Pur-Abo“ gewählt wird, kann die Website ohne Nachverfolgen ihres Verhaltens, individuelle Profilbildung und personalisierte Werbung genutzt werden. Die Nutzenden zahlen also nicht für die Inhalte auf der Website, wie z. B. Zeitungsartikel, sondern dafür, dass ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung nicht durch digitales Marketing monetarisiert werden. Die Aufsichtsbehörden erhalten seit der Einführung der ersten „Pur-Abo-Modelle“ regelmäßig Beschwerden über Websites, die diese Modelle anbieten.

Die Datenschutzkonferenz hat nun in ihrem Beschluss zur „Bewertung von Pur-Abo- Modellen auf Websites“ die Anforderungen an „Pur-Abo-Modelle“ konkretisiert und festgelegt. Der Beschluss kann in der Praxis als Hilfestellung für die konkrete Ausgestaltung eines „Pur-Abo-Modells“ dienen. Insbesondere stellt die Datenschutzkonferenz mit dem Beschluss fest, dass die Nachverfolgung von Nutzerverhalten (Tracking) grundsätzlich auf eine Einwilligung gestützt werden kann, wenn alternativ ein trackingfreies Modell angeboten wird, auch wenn dieses bezahlpflichtig ist. Soweit mehrere Verarbeitungszwecke vorliegen, müssen Einwilligungen granular erteilt werden können. Mit dem Beschluss werden die Prüfmaßstäbe der Datenschutzaufsichtsbehörden in Beschwerdeverfahren für die Öffentlichkeit deutlich transparenter.