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Ausweitung der Informationsfreiheit statt Flucht ins Privatrecht - 16. Dezember 2003

Ausweitung der Informationsfreiheit statt Flucht ins Privatrecht - 16. Dezember 2003

Auf ihrer Tagung in Kiel am 16. Dezember 2003 forderten die Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands:

 

Die zunehmende Privatisierung öffentlicher Aufgaben darf nicht zu einer Umgehung der Informationsfreiheitsgesetze führen. Im Gegenteil: Bürgerinnen und Bürger müssen gerade in Zeiten knapper werdender öffentlicher Mittel und der damit einhergehenden Verlagerung von Aufgaben in den privaten Bereich die Möglichkeit haben, Entscheidungen nachzuvollziehen und zu kontrollieren. Solche Kontrollmöglichkeiten der Öffentlichkeit auf der Grundlage der geltenden Informationsfreiheitsgesetze bestehen im Prinzip nur gegenüber öffentlichen Stellen.

 

Derzeit ist ein Zugang zu Informationen nicht mehr möglich, sobald Aufgaben formell aus der Verwaltung ausgegliedert und fortan privatwirtschaftlich organisiert werden. Dies gilt auch, wenn der Staat an dem Unternehmen beteiligt ist, maßgeblich dessen Entscheidungen beeinflusst und etwaige negative Geschäftsergebnisse die öffentlichen Haushalte belasten. Erfahrungsgemäß werden vor allem jene öffentlichen Bereiche privatisiert, die über ein besonders großes Finanzvolumen verfügen (z. B. Liegenschaftsverwaltung, Energieversorgung, Verkehrsbetriebe, Wirtschaftsförderung). Hier ist besondere Transparenz hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Steuermittel geboten. Soll dies erreicht und damit auch eine stärkere Akzeptanz behördlicher und politischer Entscheidungen ermöglicht werden, darf die Anwendung der Informationsfreiheitsgesetze nicht von der Rechtsform abhängen, in der öffentliche Aufgaben erledigt werden.

 

Darum fordern die Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands: Die Informationsfreiheitsgesetze müssen generell für Unterlagen gelten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Staat und Verwaltung stehen. Dabei darf es nicht darauf ankommen, ob die Aufgaben durch Behörden oder durch Private, an denen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist, wahrgenommen werden. Ebenso wenig kommt es auf die Rechtsform an, in der jeweils gehandelt wird. Nur wenn sich das Recht auf Informationszugang auch auf die privatrechtlich organisierte Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben erstreckt, können Bürgerinnen und Bürger sowie interessierte Verbände von ihrem Recht auf politische Mitgestaltung Gebrauch machen. Die Informationsfreiheitsgesetze stellen einen wichtigen Baustein unseres demokratischen Gemeinwesens dar. Sie sind ein Instrument für alle, die sich aus erster Hand Informationen über staatliches Handeln beschaffen und aktiv an der politischen Willensbildung mitwirken möchten. Damit stärken die Informationsfreiheitsgesetze die Demokratie.

 

Dass Gesetze, die öffentliche Stellen binden, auch für Private in öffentlicher Trägerschaft gelten, ist keineswegs neu. Beispielsweise erstreckt sich der Anwendungsbereich einer Reihe von Datenschutzgesetzen der Länder auch auf Vereinigungen des Privatrechts, bei denen die Anteilsmehrheit in der Hand des Staates liegt. Auch das Bundesdatenschutzgesetz und das Umweltinformationsgesetz des Bundes enthalten Bestimmungen zur Bindung solcher Unternehmen. Diesen Regelungen liegt eine einheitliche Motivation zu Grunde: die Rechte der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht von der Rechtsformwahl der öffentlichen Hand abhängen.

 

Der Arbeitsgemeinschaft der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands gehören die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder an, in denen Informationsfreiheitsgesetze in Kraft sind:

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Telefon: 030/13889-0/Telefax: 030/2155050
E-Mail: mailbox[at]datenschutz-berlin.de (mailbox[at]datenschutz-berlin[dot]de)

 

Landesbeauftragter für den Datenschutz
und das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Telefon: 033203/356-0/Telefax: 033203/356-49
E-Mail: poststelle[at]lda.brandenburg.de (poststelle[at]lda[dot]brandenburg[dot]de)

 

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Telefon: 0211/38424-0/Telefax: 0211/38424-10
E-Mail: mailbox[at]mail.ldi.nrw.de (mailbox[at]mail[dot]ldi[dot]nrw[dot]de)

 

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein
Telefon: 0431/988-1200/Telefax: 0431/988-1223
E-Mail: mail[at]datenschutzzentrum.de (mail[at]datenschutzzentrum[dot]de)