Vertreter*innen von Datenschutzaufsichtsbehörden aus 18 Mitgliedsstaaten und verschiedene Stakeholder*innen – darunter Vertreter*innen von Akkreditierungsstellen, Systembetreiber*innen und Zertifizierungsstellen – haben sich in Berlin getroffen, um die Datenschutz-Standards in Europa weiterzuentwickeln. Eingeladen zu der Veranstaltung, die vom 11. bis 13 Juni stattfand, hatte neben dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB), den Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und Schleswig-Holsteins auch die Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Im Mittelpunkt stand dabei ein offener Dialog zwischen Datenschutzaufsichtsbehörden und Vertreter*innen der Wirtschaft.
Eine Datenschutz-Zertifizierung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung des Datenschutzes und zur Verbesserung des Vertrauens in Unternehmen. Sie kann dazu beitragen, Risiken zu minimieren und einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Durch die Zertifizierung wird die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen für bestimmte Verarbeitungsvorgänge bestätigt. Sie dient als Nachweis für die Konformität mit der DS-GVO und kann sowohl für Verantwortliche als auch Auftragsverarbeiter relevant sein. Der Zertifizierungsprozess umfasst in der Regel eine detaillierte Prüfung der Verarbeitungsvorgänge durch die Zertifizierungsstelle. Dabei werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sowie die Einhaltung der DS-GVO-Prinzipien überprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Zertifikat erteilt, das in der Regel eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren hat.
Bettina Gayk, Landesdatenschutzbeauftragte in NRW: „Eine Zertifizierung der eigenen Datenverarbeitungen verbessert regelmäßig den Datenschutz im Unternehmen und minimiert das Risiko von Datenschutzverletzungen. Mit einem Zertifikat kann ein Unternehmen nachweisen, dass seine Dienstleistung definierten Datenschutzanforderungen entspricht. Zertifizierungen steigern so das Vertrauen der Kundschaft, der Geschäftspartnerinnen und -partner und der Öffentlichkeit in den ordnungsgemäßen Umgang mit ihren Daten und können dadurch Wettbewerbsvorteile am Markt verschaffen. Datenschutz ist dem Unternehmen wichtig – auch das signalisiert ein Zertifikat eindrucksvoll nach innen und nach außen.“
Der EDPB hat mehrere Leitlinien und Arbeitsdokumente zu diesem Thema verabschiedet, wie die Leitlinien 1/2018 zur Zertifizierung und zur Festlegung von Zertifizierungskriterien gemäß Artikel 42 und 43 der Datenschutzgrundverordnung: https://www.edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/guidelines/guidelines-12018-certification-and-identifying_en .