Ab dem 10. Oktober 2025 gilt eine neue EU-Verordnung. Sie soll insbesondere demokratische Wahlen in der EU vor Manipulation schützen. Die TTPW-VO (Transparenz und Targeting politischer Werbung) sieht für das gezielte Ausspielen politischer Werbung im Internet spezielle Anforderungen und Verbote sowie Dokumentations- und Informationspflichten vor. Kontrolliert wird die Einhaltung der Regeln künftig von den Datenschutzbehörden.
Politische Akteure nutzen heutzutage vielfach digitale Medien, um ihre Botschaften zu transportieren und politische Prozesse für sich zu entscheiden. Dabei setzen politische Akteure auch auf sogenannte Targeting-Verfahren, also die gezielte Ausspielung von Werbebotschaften an Personengruppen basierend auf deren demografischen Daten, politischen Interessen oder Verhaltensweisen. Diese Daten werden zuvor im Hintergrund durch Werbenetzwerke mittels Tracking-Technologien erhoben, ausgewertet und bestimmten Interessenkategorien zugeordnet.
Diese Art von Werbung birgt vor allem vor politischen Wahlen Risiken sowohl für die freie Meinungsbildung als auch für die Demokratie. Der Einsatz dieser Verfahren kann dazu führen, dass Bürger*innen nur noch Werbeanzeigen sehen, die ihre bestehenden Ansichten bestätigen oder allein auf Aufmerksamkeit abzielen. Die TTPW-VO schafft nun besondere Schutzmechanismen für die politische Meinungsbildung im Zusammenhang mit politischer Online-Werbung und legt hohe Anforderungen an deren Einsatz fest. Dies betrifft politische Werbung, die unter Einsatz von Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren ausgespielt wird, zum Beispiel personalisierte Wahlkampagnen auf Social-Media-Plattformen oder per Newsletter sowie politische Anzeigen auf Websites.
Künftig ist gemäß Art. 18 der TTPW-VO zielgerichtete personalisierte politische Werbung im Internet nur zulässig, wenn Verantwortliche die verwendeten personenbezogenen Daten von der betroffenen Person selbst erhoben haben, diese ausdrücklich in die Verarbeitung ihrer Daten für diesen Zweck eingewilligt hat und kein Profiling auf Basis besonders schützenswerter Daten wie der politischen Meinung oder Gesundheitsdaten stattfindet. Ausnahmen gelten insbesondere für Mitteilungen von politischen Parteien, Stiftungen, Verbänden oder anderen gemeinnützigen Einrichtungen an ihre (ehemaligen) Mitglieder sowie Newsletter-Abonnent*innen.
Die Verordnung sieht zudem in Art. 19 TTPW-VO eine Reihe von Dokumentations- und Informationspflichten für Verantwortliche vor, wenn sie Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren bei politischer Werbung im Internet einsetzen. Verantwortliche müssen zum Beispiel interne Regelungen treffen, Protokolle über den Einsatz führen und den betroffenen Personen umfangreiche Informationen zum Targeting zur Verfügung stellen.
Die TTPW-VO sieht ein eigenes Beschwerderecht vor, nach dem Personen oder Einrichtungen mögliche Verstöße gegen diese Verordnung den Aufsichtsbehörden mitteilen können. Zuständig für die Überwachung der Vorgaben in Art. 18 und 19 TTPW-VO zum Targeting und zur Anzeigenschaltung im Zusammenhang mit politischer Werbung im Internet sind die Datenschutzbehörden. Für Verantwortliche mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, wie Parteien, Politiker*innen oder Werbedienstleistende, ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) zuständig.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die FAQs auf der Homepage der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:
Häufige Fragen und Antworten zur TTPW-VO auf der Website der BlnBDI