Logo LDI NRW

Was gilt für die private Videoüberwachung? Datenschutzbeauftragte startet erfolgreich Aufklärungsaktion

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW hat ein wirksames Projekt zur Vermeidung von Streitigkeiten über privat installierte Kameras gestartet. Mit einer eigens für die Kommunen und ihre Ordnungskräfte entwickelten handlichen Karte können diese nun die für die Kameras Verantwortlichen schnell und unbürokratisch über ihre Pflichten aufklären — und so Missverständnisse schon im Vorfeld ausräumen. 

21.05.2026

Die Karte, die die Größe einer Postkarte hat, weist dazu auf die Website der LDI NRW hin, wo unter www.ldi.nrw.de/vu-privat Informationen für Verantwortliche von privater Videoüberwachung veröffentlicht sind. Dort finden sich die wesentlichen datenschutzrechtlichen Informationen, die bei der Installation und Ausrichtung von Kameras zu beachten sind, damit der öffentliche Raum nicht unzulässig überwacht wird. 

Bettina Gayk, NRW-Landesdatenschutzbeauftragte: „Wir freuen uns über die große Nachfrage der Kommunen nach diesen Karten. Private Videoüberwachung nimmt seit Jahren stetig zu und führt zu einer wachsenden Zahl von Beratungsanfragen und Beschwerden. Gerade die Ordnungskräfte der Kommunen können in Ortsterminen mit der Karte schnell und unkompliziert datenschutzgerechte Lösungen anstoßen und damit helfen, Beschwerden schon im Vorfeld zu vermeiden.“

Auch ein Polizeipräsidium aus einer Großstadt in NRW will die Karte mittlerweile einsetzen. Die LDI NRW hat deshalb beschlossen, nach den Gemeinden, Städten und Kreisen nun auch die Polizeipräsidien offiziell anzuschreiben und auf diese Hilfe hinzuweisen. Gayk: „Aus meiner Aufsichtstätigkeit kann ich feststellen: Verantwortliche von Kameras sind häufig datenschutzrechtlich unzureichend informiert, zeigen sich jedoch für Hinweise zum datenschutzkonformen Einsatz von Kameras offen und setzen diese in der Regel um. Gleichwohl ist der mit der Beschwerdebearbeitung verbundene Aufwand bei der LDI NRW enorm und seit Jahren kontinuierlich steigend. Dies berichten auch Kommunen, die mir Beschwerden von Bürger*innen weiterleiten oder Videokameras melden. Eine ähnliche Entwicklung vermute ich auch bei den Polizeipräsidien.“

Die Karte selbst ist für jedermann zugänglich, sie kann auf der Website der LDI NRW heruntergeladen werden. „Auch Betroffene von privater Videoüberwachung können sich so informieren und dem Betreiber einer Videoüberwachung die Karte auch mal in den Briefkasten werfen. In manchen Fällen hilft das sicher, etwaige Unsicherheiten auszuräumen,“ betont die Landesdatenschutzbeauftragte.