Weihnachten steht vor der Tür, und die ersten Weihnachtsmärkte öffnen ihre Pforten. Aus diesem Anlass fordern Schausteller*innen jetzt besondere Sicherheitsmaßnahmen, unter anderem eine zeitlich begrenzte Videoüberwachung ihrer Märkte. Dazu erklärt die Landesbeauftragte für Datenschutz in NRW, Bettina Gayk: „Das Bedürfnis vieler Menschen nach Sicherheit ist verständlich. Ebenso haben viele Besucher*innen aber auch den Wunsch, frei und unbeobachtet über die Märkte zu schlendern. Eine Videoüberwachung ist deshalb gut abzuwägen. Ob sie erlaubt ist, hängt stark davon ab, ob es Anhaltspunkte für eine Gefährdungslage gibt.“
Laut Gayk sind Polizei oder Ordnungsbehörden befugt, Weihnachtsmärkte per Video zu kontrollieren. Allerdings müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auf den Märkten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden.
Zwar böten derartige Menschenansammlungen immer auch Gelegenheiten für Taschendiebstähle, oder auch für lebensgefährdende Terroranschläge. „Reine Vermutungen, dass so etwas passieren kann, reichen aber nicht aus, um mit einer großflächigen Überwachung eine erhebliche Grundrechtsbeschränkung für eine Vielzahl von Personen zu rechtfertigen“, betont die Datenschutzbeauftragte.
Deshalb komme der Einschätzung, ob es eine hinreichende Gefährdungslage gebe, besondere Bedeutung zu. „Erforderlich sind entweder Erkenntnisse aus früheren Veranstaltungen, die auf eine erhöhte Wahrscheinlichkeit hindeuten, dass es auch bei der aktuellen Veranstaltung zu Straftaten kommt“, erläutert Gayk. „Oder es besteht eine konkrete Bedrohungslage, etwa weil ein Anschlag bereits angekündigt wurde.“
Die Beauftragte reagiert mit ihren Äußerungen auch auf den Präsidenten des Schaustellerbundes Albert Ritter, der kürzlich eine Videoüberwachung und Einlasskontrollen auf den Weihnachtsmärkten gefordert hatte. Datenschutz dürfe kein Schutzschirm für Täter sein, so Ritter.
Bei aller berechtigen Sorge um die Sicherheit der Bürger*innen – hinter solchen Aussagen verberge sich eine falsche Sicht auf den Datenschutz, mahnt Gayk. „Der Datenschutz soll vielmehr sicherstellen, dass Freiheitsrechte mit Belangen der Sicherheit sorgfältig abgewogen werden. Die Gefährdungslage einiger attraktiver Weihnachtsmärkte in den großen Städten ist oft eine ganz andere als bei beschaulichen Tagesveranstaltungen auf dem Land. Nicht überall müssen die Besucher*innen hinnehmen, beim Glühweinkonsum oder dem Plausch mit ihren Freunden beobachtet zu werden.“