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Achtung, Widerspruchsfrist läuft aus! Meta will Daten zum Training seiner KI nutzen

Der US-Digitalriese Meta, Betreiber unter anderem von Facebook, Instagram und WhatsApp, hat angekündigt, Daten der Nutzer*innen seiner Dienste für das Training seiner KI-Systeme einzusetzen – und zwar bereits ab dem 27. Mai 2025. Wer das für seine Daten nicht will, sollte sich deshalb sputen und vorher Widerspruch dagegen einlegen. Ein nach dem 27. Mai eingelegter Widerspruch ist zwar gültig, gilt aber nur für die Zukunft und kann das bereits erfolgte Training mit den eigenen Daten nicht wieder rückgängig machen. Darauf weist die Landesdatenschutzbeauftragte in NRW (LDI NRW) die Verbraucher*innen eindrücklich hin.   

20.05.2025

Noch im letzten Jahr hatte Meta auf dieses Vorhaben verzichtet – nach Intervention der federführend zuständigen irischen Datenschutzaufsichtsbehörde (DPC). Nunmehr findet ein zweiter Anlauf statt. Am 14. April 2025 hat Meta öffentlich bekanntgegeben, dass zum Zwecke des Trainings der KI künftig auch Daten von EU-Bürgern genutzt werden sollen. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hatte zuvor im Dezember 2024 eine Stellungnahme zur korrekten Verwendung personenbezogener Daten für die Entwicklung und Einführung von KI-Modellen veröffentlicht (https://www.edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/opinion-board-art-64/opinion-282024-certain-data-protection-aspects_de). Meta geht nach eigenen Aussagen davon aus, alle dort genannten datenschutzrechtlichen Anforderungen nun einzuhalten. Eine abschließende datenschutzrechtliche Prüfung durch die zuständigen europäischen Behörden steht allerdings noch aus.

Konkret will Meta alle öffentlichen Informationen verwenden, die auf den Profilen der Nutzer*innen vorhanden sind. Das betrifft auch alle Daten aus der Vergangenheit, also unter anderem öffentliche Posts, Kommentare, Fotos und Bildunterschriften. Öffentliche Posts sind solche, deren Sichtbarkeit für andere nicht durch die Einstellungen der Nutzer*innen eingeschränkt wurde. Meta erklärt, dass nur Inhalte, die von volljährigen Nutzer*innen auf Facebook und Instagram veröffentlicht werden, fürs KI-Training verwendet werden. Meta weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass hierdurch auch personenbezogene Daten von Dritten, die Meta-Dienste selbst nicht nutzen, betroffen sein können, zum Beispiel, wenn ein*e Nutzer*in ein Foto von einer anderen Person öffentlich gepostet hat. 

Die Nutzer*innendaten werden nicht nur für das Training eines spezifischen KI-Modells, sondern generell für die Entwicklung von KI eingesetzt. Die vollständigen Informationen von Meta können hier eingesehen werden: https://www.facebook.com/privacy/genai.

Unabhängig davon, ob das Vorgehen von Meta datenschutzrechtlich zulässig ist, steht den Nutzer*innen jedenfalls ein Widerspruchsrecht zu. Um dieses auszuüben, bietet Meta spezielle Formulare an, über die die Nutzer*innen der Verwendung ihrer Inhalte für KI-Zwecke widersprechen können. Es ist jederzeit möglich, einen solchen Widerspruch einzulegen. Allerdings plant Meta, ab dem 27. Mai 2025 mit dem KI-Training zu beginnen. Die LDI NRW rät deshalb, schon vor diesem Zeitpunkt zu reagieren und Widerspruch einzulegen. 

Insbesondere bei öffentlichen Stellen, aber auch bei allen anderen Verantwortlichen geht die LDI NRW davon aus, dass diese genau prüfen müssen, inwieweit über ihre Social-Media-Präsenzen personenbezogene Nutzerdaten verarbeitet werden. Das bedeutet zum einen, dass die Nutzer*innen zu informieren sind, wenn sich wesentliche Parameter der Datenverarbeitung der von ihnen genutzten sozialen Netzwerke ändern. Zum anderen müssen die Betreiber einer Social-Media-Präsenz im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit die Vorgaben zum Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Artikel 25 DSGVO) erfüllen. Für öffentliche Stellen und Unternehmen, die Dienste einsetzen, deren personenbezogene Nutzerdaten Meta für das KI-Training verwenden möchte, bedeutet das: Solange die Wirkung beziehungsweise die technische Reichweite eines individuellen Widerspruchs von Bürgerinnen und Bürgern über deren Nutzungsprofile unklar ist – z.B. im Falle des „resharing“ –, empfehlen wir den für die Präsenz verantwortlichen Stellen dringend, rechtzeitig zu widersprechen. 

Das Widerspruchsformular für Facebook finden Nutzer*innen hier: https://www.facebook.com/help/contact/712876720715583.

Das Widerspruchsformular für Instagram ist hier hinterlegt: https://help.instagram.com/contact/767264225370182

Beide Formulare werden nur angezeigt, wenn man eingeloggt ist. Die Angabe der E-Mail-Adresse, mit der Facebook oder Instagram genutzt werden, ist verpflichtend. Das weitere Textfeld kann frei bleiben, eine Begründung für den Widerspruch ist nicht erforderlich. Der Widerspruch kann auch über die Facebook- oder Instagram-App eingelegt werden. 

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Chatbot „Meta AI“ in WhatsApp gibt es aktuell keine Widerspruchsmöglichkeit. Meta versichert, dass Eingaben/Anfragen beim Chatbot aus der EU derzeit nicht für Trainingszwecke verwendet werden. Eine vollständige Bewertung des Umfangs der Datenverarbeitung und der damit verbundenen Risiken steht noch aus und wird Teil der laufenden Prüfungen sein. Wer verhindern will, dass seine personenbezogenen Eingaben/Anfragen verarbeitet werden, sollte den Chatbot entweder nicht nutzen oder auf die Eingabe sensibler und/oder personenbezogener Daten verzichten. 

Wer keinen eigenen Account bei den Meta-Diensten hat, kann auf Löschung seiner Daten bestehen, wenn er denn betroffen ist. Dies setzt allerdings voraus, dass er überhaupt Kenntnis davon hat, dass von einer dritten Person eigene Daten öffentlich gepostet worden sind. In diesem Fall kann auch die dritte Person gebeten werden, die eigenen personenbezogenen Daten zu löschen oder selbst Widerspruch einzulegen.