Das „berechtigte Interesse“ ist ein Merkmal der gerade für die Wirtschaft praktisch bedeutsamsten Rechtsgrundlage der DS-GVO. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist aber oft schwierig in der Anwendung. Die Leitlinie des Europäischen Datenschutzausschusses schafft hier mehr Klarheit.
Die europäischen Aufsichtsbehörden geben mit der „Leitlinie zur auf Art. 6 (1) (f) gestützten Datenverarbeitung“ eine detaillierte Anleitung, wie die Abwägung zwischen dem berechtigten Interesse an einer Datenverarbeitung und den Rechten und Interessen der von der Verarbeitung betroffenen Personen durchgeführt werden sollte. Auf einige wichtige Anwendungsfelder wie das Direktmarketing, die Betrugsprävention oder die Verarbeitung von Kinderdaten wird in der Leitlinie besonders eingegangen. Die Landesbeauftragte hat intensiv an der Leitlinie mitgewirkt. Sie stellt die deutsche Ländervertreterin in der Arbeitsgruppe des Europäischen Datenschutzausschusses, die die Leitlinie erarbeitet hat.
Die Leitlinien befinden sich aktuell in einer öffentlichen Konsultation. Kommentare können bis zum 20.11.2024 auf der Website des EDSA abgegeben werden.
Die Leitlinien liegen derzeit nur in englischer Sprache vor. Eine deutsche Sprachfassung ist in Bearbeitung.