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Fotos und Filme bei der Einschulung: Das sollten Eltern und Schulen wissen

Volle Schultüte, neuer Schulranzen, große Vorfreude – am Mittwoch startet in Nordrhein-Westfalen die Einschulung der i-Dötzchen. Um diesen besonderen Moment festzuhalten, möchten Eltern und andere Angehörige ihre Kinder gern filmen oder fotografieren. Und das ist mit Blick auf den Datenschutz auch kein Problem – wenn man sich an ein paar Regeln hält.

19.08.2024

„An diesem besonderen Tag steht natürlich der Spaß im Vordergrund“, sagt Bettina Gayk, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW. „Aber man sollte auch die Rücksicht auf die Interessen anderer nicht vergessen.“ 

Grundsätzlich gilt: Wenn Angehörige nur Aufnahmen vom eigenen Kind und für das Familienalbum machen, ist das auch in der Schule völlig unproblematisch. 

Das gleiche trifft zu, wenn Fotos und Filme entstehen, auf denen andere Kinder zu sehen sind – sofern diese Aufnahmen später ausschließlich im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis gezeigt werden. Schwieriger wird es dagegen, wenn dazu die Sozialen Medien genutzt werden. In diesem Fall müssen grundsätzlich geschlossene Nutzer*innengruppen oder passwortgeschützte Bereiche verwendet werden.

Sind also andere Personen involviert, gilt besondere Rücksichtnahme, wie die Beauftragte erläutert. „Man kann nicht davon ausgehen, dass jeder damit einverstanden ist, fotografiert oder gefilmt zu werden und die Bilder und Filme im Internet wiederzufinden. Hier setzt der Datenschutz zu Recht Grenzen“, so Gayk. 

Sie empfiehlt deshalb zweierlei: „Die Schulen können zum Beispiel Fotozonen einrichten und die Angehörigen bitten, die Aufnahmen ausschließlich zu familiären Zwecken zu nutzen. Besonders sicher mit Blick auf den Datenschutz ist man, wenn vor der Aufnahme eine Einwilligung eingeholt wird.“

Fotozonen sind vorher festgelegte Bereiche auf dem Schulgelände. Nur in diesen darf fotografiert oder gefilmt werden. Sie haben den Vorteil, dass diejenigen, die nicht aufgenommen werden möchten, diese Orte einfach meiden können. 
Auf der sicheren Seite sind Eltern und Schule außerdem, wenn sie von anderen Eltern eine Einwilligung einholen. Dies ist auch den Schulen zu raten, sollten sie selbst Bildaufnahmen von der Einschulung planen und diese in ihrer Chronik, auf ihrer Homepage oder in den Sozialen Netzwerken veröffentlichen wollen. Wichtig ist das Einholen einer Einwilligung schließlich für Veranstaltungs-Teilnehmer*innen, die Fotos und Filme nicht nur im Familien- und Bekanntenkreis weiterverbreiten möchten, sondern unbegrenzt, etwa über die Sozialen Medien. 

Bettina Gayk: „Wie man eine wirksame Einwilligung einholt, kann man auf unserer Website nachlesen. Wenn sich alle an die dortigen Spielregeln halten, kann eigentlich nichts schief gehen.“

Die hier beschriebenen Regeln zu Foto- und Filmaufnahmen betreffen nur den Datenschutz und klammern urheberrechtliche, zivil- und strafrechtliche Fragen aus. 

Die Informationen zu Bildaufnahmen in der Schule: Was ist erlaubt? Wo ist die Grenze? sind abrufbar unter www.ldi.nrw.de/Bildaufnahmen-in-der-Schule.