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Datenschützer nehmen sich das Thema Künstliche Intelligenz vor

Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) haben auf ihrer 108. Konferenz eine Vielzahl unterschiedlicher Themengebiete behandelt. Künstliche Intelligenz und Datenschutz wird ein Schwerpunkt der weiteren Arbeiten der Konferenz sein. Um KI datenschutzkonform zu realisieren und einzusetzen, will die DSK Handlungsempfehlungen entwickeln.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben ihre Zusammenarbeit weiter koordiniert und in wichtigen praktischen Fragen des Datenschutzes Beschlüsse gefasst, um ihre Rechtsauffassungen abzustimmen und ihre Aufsichtspraxis zu harmonisieren. Neben den Datenschutzanforderungen an die Herstellung und Anwendung von Systemen Künstlicher Intelligenz ging es auf der Konferenz am 14. und 15. November in Wiesbaden um die Bewertung polizeilicher Überwachungsmaßnahmen, die Fortentwicklung der elektronischen Verwaltung und das Angebot von digitalen Diensten im Internet. Mit ihren einstimmigen Beschlüssen trägt die DSK zu mehr Rechtssicherheit im Datenschutzrecht bei. Im Rahmen der Erörterung der aktuellen bundespolitischen Entwicklung wurde außerdem die besondere Bedeutung der Verabschiedung der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes noch in dieser Wahlperiode betont. 

Bettina Gayk, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW: „Allen Vorurteilen zum Trotz hat diese Konferenz wieder einmal gezeigt, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden in ihren datenschutzrechtlichen Bewertungen eine hohe Einigkeit haben. Sämtliche Beschlüsse haben wir einstimmig verabschiedet. Soweit von Wirtschaft und Teilen der Politik die uneinheitliche Anwendung des Datenschutzrechts durch die Aufsichtsbehörden beklagt und eine zentrale Aufsicht gefordert wird, dürfte das eher darauf abzielen, die Datenschutzaufsicht zu schwächen, als einen nur behaupteten Missstand zu beseitigen.“

Ein Schwerpunkt der Konferenz betraf die Entwicklung und den Einsatz von Modellen und Systemen Künstlicher Intelligenz (KI). Diese will die DSK zielführend und konstruktiv begleiten. Damit reagiert die Konferenz auch darauf, dass es an einer Harmonisierung der europäischen Gesetzgebung zu KI einerseits und zum Datenschutz andererseits noch mangelt. Zentrales Ziel soll dabei sein, Anforderungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um KI datenschutzkonform zu realisieren und einzusetzen. 

Um ihre bisherige Arbeit in diesem Bereich zu verstetigen, hat die DSK einen Arbeitskreis Künstliche Intelligenz gebildet. Dieser vereinigt technische und rechtliche Expertise aller in der DSK verbundenen Aufsichtsbehörden. Er soll die Entwicklungen und Wirkungen sowohl der KI-Technologien als auch der KI-Regulierung beobachten, konstruktiv-kritische Beiträge zu aktuellen Diskussionen um KI leisten und dazu beitragen, dass sich die Aufsichtstätigkeit innovationsfreundlich und risikospezifisch fortentwickeln kann. Für die nächste Zeit hat die DSK dem Arbeitskreis aufgegeben, sich mit der Erhebung und Vorbereitung von Trainingsdaten, dem Training mit personenbezogenen Daten, den Auswirkungen eines rechtswidrigen Trainings auf die Rechtmäßigkeit des Einsatzes eines KI-Modells sowie mit der Umsetzung von Betroffenenrechten zu befassen. 

Darüber hinaus greift die DSK mit ihrer Anwendungshilfe zum neuen Onlinezugangsgesetz (OZG) wichtige Datenschutzfragen der elektronischen Verwaltung auf. Außerdem brachte die Konferenz die Neufassung der Orientierungshilfe für Anbieter von digitalen Diensten auf den Weg. Die Orientierungshilfe befasst sich insbesondere mit digitalen Diensten, wie Webseiten und Apps, die personenbezogene Daten von Nutzenden verarbeiten und zu Profilen zusammenführen, um das individuelle Verhalten der Nutzenden nachzuverfolgen und die Daten für vielfältige Zwecke, meist Werbezwecke, zu verwenden.