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LDI NRW schafft Rechtssicherheit im Umgang mit smarten Messgeräten

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW (LDI NRW) hat heute den sogenannten Code of Conduct (CoC) des Verbandes der Deutschen Wasser- und Wärmezählerindustrie (VDDW) genehmigt. In dieser Selbstverpflichtungserklärung stellt die Messgeräteindustrie Verhaltensregeln auf, wie die eigene Branche mit personenbezogenen Daten bei der Entwicklung und dem Einsatz von Messgeräten für Kalt-/Warmwasser und thermische Energie umzugehen hat. Entwickelt wurde der CoC vom VDDW mit Sitz in Köln (NRW) in enger Abstimmung mit der LDI NRW. 

25.06.2025

„Transparente Verarbeitungsschritte waren uns besonders wichtig“, erklärt dazu Bettina Gayk, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW. „Damit der CoC auf Akzeptanz im gesamten Bundesgebiet stößt, haben wir unsere Genehmigungsabsicht und den CoC zudem der Datenschutzkonferenz vorgestellt. Das zeigt, dass die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in wichtigen Wirtschaftsbereichen einheitliche Regeln und damit Rechtssicherheit schaffen.“ Anders als für Gas und Strom gibt es für den Kaltwasserverbrauch nämlich bisher keine gesetzlichen Vorgaben zum Einsatz smarter Messtechnik.

Der CoC gilt für alle Mitgliedsunternehmen des VDDW, die nicht nur Gerätehersteller sind, sondern auch als Auftragsverarbeiter für Versorgungsunternehmen tätig werden. Ausschließliche Gerätehersteller aber können die in den Verhaltensregeln aufgeführten technischen Maßgaben bereits bei der Herstellung berücksichtigen.

Die wichtigsten Punkte des CoC sind insbesondere transparente Verarbeitungsschritte beim Einsatz von fernauslesbaren Messgeräten für Kalt-/Warmwasser und thermische Energie, die Aufzählung der Rechtsgrundlagen, die Begrenzung der verarbeiteten Daten auf den für den jeweiligen Zweck maßgeblichen Umfang, Speicherzeiträume sowie Gerätesicherheit und Zugriffsschutz. „Vereinfacht gesagt geht es darum, wie oft, von wem zu welchem Zweck die Daten über Smart Meter – intelligente Messsysteme, die das Energiesystem digitalisieren sollen – ausgelesen werden, wann sie gelöscht werden und wie sie vor unbefugtem Auslesen geschützt werden“, betont Gayk. „Das gibt auch Verbraucherinnen und Verbraucher Sicherheit, was mit ihren Daten passiert.“ 

Niemand sollte im Übrigen Sorge haben, dass der Staat über Smart Meter den Energieverbrauch von Einzelpersonen kontrollieren wolle. „Dafür gibt es gar keine Rechtsgrundlage“, so Gayk. Seitens des Staates eröffneten Smart Meter eine bessere Grundlage, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. „Dabei geht es nicht um die Kontrolle der Verbraucherinnen und Verbraucher. Vielmehr sollen diese mit einem intelligenten Messsystem ihren Verbrauch selbst besser im Blick halten können, um ihr eigenes Einsparpotenzial zu erkennen und nutzen zu können.“  

Der CoC ist auch für etwaige gesetzliche Änderungen in der Zukunft gerüstet. Sollte der Gesetzgeber zum Beispiel die von den Datenschutzaufsichten seit längerer Zeit geforderte bundeseinheitliche Regelung für den Bereich des Kaltwassers schaffen, würde die LDI NRW über einen Widerruf der Genehmigung notwendige Anpassungen am CoC vornehmen lassen. 

Den CoC finden Sie hier: Code of Conduct – VDDW 

und in Kürze auch auf der Website der LDI NRW.