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Datenschutzbeauftragte beteiligt sich an EU-weiter Prüfaktion zum „Recht auf Vergessenwerden“

Wie gehen Unternehmen und Behörden in der EU mit dem Recht der Menschen auf Löschung ihrer Daten um? Das wollen die Europäischen Datenschutzbehörden herausfinden, und zwar durch eine koordinierte Prüfung im Rahmen des sogenannten Coordinated Enforcement Framework des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Auch die Landesdatenschutzbeauftragte in NRW (LDI NRW) beteiligt sich daran. „Das Recht auf Vergessenwerden ist ein elementarer Bestandteil des Datenschutzrechts“, begründet die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk diesen Schritt. „Und es kommt immer wieder vor, dass sich Bürger*innen bei uns beschweren, dass dieses Recht missachtet wird.“

05.03.2025

Das Coordinated Enforcement Framework, kurz CEF, ist eine EU-weite Initiative, die die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzaufsichtsbehörden stärken will. Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass das Grundrecht auf Datenschutz in der gesamten EU effektiv geschützt wird. Nachdem 2024 das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Fokus einer solchen gemeinsamen Prüfung stand, widmen sich die Aufsichtsbehörden in diesem Jahr dem Recht auf Löschung von personenbezogenen Daten – auch bekannt als das „Recht auf Vergessenwerden“. Insgesamt beteiligen sich 32 Datenschutzaufsichtsbehörden aus dem Europäischen Wirtschaftsraum am CEF, das bereits zum vierten Mal durchgeführt wird.

Das Recht auf Löschung verpflichtet die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen, personenbezogenen Daten zu löschen, wenn eine weitere Verarbeitung zur Erfüllung des Verarbeitungszwecks nicht mehr erforderlich ist. Um zu prüfen, wie dies von Unternehmen und Behörden umgesetzt wird, erhalten ausgewählte Stellen einen Fragebogen, der sich auf den Umgang mit Löschungsanträgen von betroffenen Personen bezieht. Der Fragebogen wurde auf europäischer Ebene von allen beteiligten Datenschutzaufsichtsbehörden gemeinsam entwickelt.

Die Ergebnisse sollen dazu genutzt werden, die praktische Umsetzung des Rechts auf Löschung in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Sie können zudem in neue Verlautbarungen der Aufsichtsbehörden münden oder Anlass geben, bestehende Leitlinien oder anderweitige Veröffentlichungen anzupassen. Gleichzeitig fördert eine koordinierte Prüfung das kollektive Zusammenwirken der europäischen Datenschützer. 

„Mir ist in einer Lebenswirklichkeit, in der immer mehr Datennutzung gefordert wird, sehr wichtig, dass wir durch diese Aktion das Recht auf Vergessenwerden stärken. Denn falsche oder nicht mehr erforderliche Daten dürfen nicht zum Nachteil der Betroffenen fortwährend perpetuiert werden“, so Landesdatenschutzbeauftragte Gayk. Nach Abschluss der Prüfaktion veröffentlicht der EDSA einen Bericht zu den Ergebnissen.

Die Pressemitteilung des EDSA finden Sie hier: https://www.edpb.europa.eu/news/news/2025/cef-2025-launch-coordinated-enforcement-right-erasure_de