Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt: Verantwortliche müssen betroffenen Personen grundsätzlich die Identität der Empfänger mitteilen, gegenüber denen sie deren Daten offengelegt haben. Es genügt grundsätzlich nicht, nur Kategorien von Empfängern mitzuteilen.
Nach einem öffentlichen Konsultationsverfahren hat die Datenschutzkonferenz ihre Orientierungshilfe Telemedien vom Dezember 2021 angepasst und ergänzt. In der 104. Datenschutzkonferenz haben die Datenschutzaufsichtsbehörden diese konsolidierte Fassung verabschiedet.
Feste soll man feiern, wie sie fallen: Anlässlich des 20. Geburtstages des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW) hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) in Kooperation mit dem Landtag NRW zur Diskussionsrunde geladen.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) genehmigt erstmals Kriterien für die Zertifizierung von Auftragsverarbeitern. Damit kann sich das Unternehmen, das die Genehmigung erhalten hat, als Zertifizierungsstelle akkreditieren lassen.