Datenschutz im KMU
Datenpanne ist umgangssprachlich das, was Juristen „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ nennen.
Die „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ liegt vor, wenn die Sicherheit der Daten verletzt wird und dies „unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden“.
Eine Datenpanne kann zum Beispiel sein, wenn ein Datenträger mit Daten von Kunden oder Geschäftspartnern verloren geht, wenn personenbezogene Daten von Kunden oder Beschäftigten aus Versehen gelöscht werden oder wenn sich „Hacker“ Zugriff auf die Daten verschafft haben. Datenpannen können also verschiedene Ursachen haben und in verschiedenen Bereichen auftreten.
Mit der „Datenpanne“ sind Pflichten verbunden: Gehen zum Beispiel Kundendaten verloren oder tauchen ungewollt im Internet auf, dann besteht eine gesetzliche Meldepflicht bei der Aufsichtsbehörde – in Nordrhein-Westfalen bei der LDI NRW.